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Raum und Materie

Mit erstem Vorgang und weiteren Geschehnissen

Manuskript. 19.01.2007.

Themen:
1. Vorwort 2. Unbekannt 3. Anfang 4. Daten 5. Mensch 6. Sprache 7. Religion
8. Moral und Ethik 9. Kunst 10. Evolution 11. Zustände 12. Auf und Abs 13. Gifte 14. Menschenrechte
Recht

14. Menschenrechte - der Inhalt dieser Seite:

Was sind Menschenrechte?
Was ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der VN?
Wesentliche Inhalte dieser Rechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. PRÄAMM
Setze dich für die Menschenrechte ein
Publikation

Was sind Menschenrechte?


Jeder Mensch hat allein deshalb, weil er Mensch ist, einen Anspruch auf bestimmte Rechte. Man nennt sie Rechte, weil sie Ihnen ermöglichen, etwas zu sein, zu tun oder zu haben. Diese Rechte schützen Sie vor Leuten, die Ihnen Unrecht oder Schaden zufügen wollen. Sie helfen uns auch dabei, miteinander auszukommen und in Frieden miteinander zu leben.


Was ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen?


Jeder Mensch hat allein deshalb, weil er Mensch ist, einen Anspruch auf bestimmte Rechte. Man nennt sie Rechte, weil sie Ihnen ermöglichen, etwas zu sein, zu tun oder zu haben. Diese Rechte schützen Sie vor Leuten, die Ihnen Unrecht oder Schaden zufügen wollen. Sie helfen uns auch dabei, miteinander auszukommen und in Frieden miteinander zu leben.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Die Vereinten Nationen wurden 1945 ins Leben gerufen, kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Heute gehören ihr 191 Länder an.

Weil es zur Zielsetzung der Vereinten Nationen gehört, unter allen Nationen der Erde Frieden zu schaffen, schrieb ein Expertenkomitee unter der Leitung von Eleanor Roosevelt, der Frau des früheren US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt (1933-1945), ein spezielles Dokument, um jene Rechte offiziell zu „erklären", auf die jedermann überall in der Welt ein Anrecht haben sollte.

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Können Sie erkennen, welches dieser Kinder nicht frei geboren wurde? Können Sie erkennen, welches dieser Kinder nicht gleich geboren wurde? Können Sie erkennen, welches dieser Kinder nicht verdient, mit Würde behandelt zu werden? ......................... Wir auch nicht.


Wesentliche Inhalte dieser Rechte:


1. Wir alle sind von Geburt an frei und gleich.
2. Diskriminieren Sie nicht.
3. Das Recht auf Leben.
4. Keine Sklaverei.
5. Niemand darf gefoltert werden.
6. Wir alle haben das gleiche Rechte, die Gesetze zu benutzen.
7. Wir alle werden durch die Gesetze geschützt.
8. Faire Behandlung durch unparteiische Gerichte.
9. Keine ungerechte Inhaftierung.
10. Das Recht auf eine öffentliche Verhandlung.
11. Unschuldig bis zum Beweis der Schuld.
12. Das Recht auf Privatleben.
13. Das Recht, sich frei zu bewegen.
14. Das Recht auf Asyl.
15. Das Recht auf eine Nationalität.
16. Heirat und Familie.
17. Das Recht auf Ihre eigenen Dinge.
18. Gedankenfreiheit.
19. Meinungs und Redefreiheit.
20. Recht auf öffentliche Versammlung.
21. Das Recht auf Demokratie.
22. Das Recht auf soziale Sicherheit.
23. Das Recht auf Arbeit.
24. Das Recht zu spielen.
25. Das Recht auf ein Bett und etwas zu essen.
26. Das Recht auf Bildung.
27. Kultur und Urheberrecht.
28. Eine freie und gerechte Welt.
29. Unsere Verantwortung.
30. Niemand kann uns diese Rechte und Freiheiten wegnehmen.

charta
Der Kyros-Zylinder aus Persien (538 v. Chr.), der gemeinhin als "erste Menschenrechtscharta" gilt


Menschenrechte

PRÄAMM


Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und
Würde

da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleich

berechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die GENERALVERSAMMLUNG DIESE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder Einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig, ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihrer Formen sind verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich aufgrund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder aufgrund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1) Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung aufgrund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

1) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1) Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

2) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Land.

3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22*

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4) Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24


Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der ihm und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2) Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1) Jeder hat das Recht auf Bildung, die Bildung ist unentgeltlich, zum Mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihrer Fähigkeiten offen stehen.

2) Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

* Die Artikel 1 bis 21 sind absolute Menschenrechte, die nicht relativierbar, sondern unveräußerlich sind, und ihre Beschränkung nur in der Kollision mit den Menschenrechten anderer Menschen finden. Die Artikel 22 bis 27 gelten als Menschenrechte „zweiter Generation". Es sind soziale, wirtschaftliche und kulturelle Teilhaberechte, die einen Anspruch darlegen, dessen Erfüllung aber auch von innerstaatlichen Faktoren abhängt. Diese Artikel können also nicht als absolute Rechte gelten. Zum Beispiel ist die Verwirklichung des Rechts auf „Arbeit für alle" an bestimmte wirtschaftliche Voraussetzungen geknüpft, die u. U. in einem Staat erst geschaffen werden müssen.

Quellen der Übersetzung: Office of the High Commissioner for Human Rights, Genf; Vereinigte Nationen, New York.


Setze dich für die Menschenrechte ein


Menschenrechte beginnen damit, dass jeder von uns auf ihrer Einhaltung besteht - überall und zu jeder Gelegenheit! Menschen, denen das Wohl anderer am Herzen liegt und die sich aus dieser Einstellung heraus für die Menschenrechte engagieren, haben weltweit große Fortschritte dabei erzielt, dass sich Regierungen Menschenrechtsabkommen anschließen und diese auch respektieren.

Dass es dennoch überall Menschenrechtsverletzungen gibt, zeigt, dass noch ein anderer Faktor von ausschlaggebender Bedeutung ist: Menschenrechte müssen von jedem Einzelnen verstanden und verwendet werden!

Du kannst die Verwendung der Prinzipien, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten sind, auf vielfältige Weise beeinflussen.

Wenn du noch zur Schule gehst, schaue nicht unbeteiligt zu, wenn du Menschenrechtsverletzungen siehst oder von ihnen weißt. Informiere deine Eltern, einen Lehrer oder den Schuldirektor, damit die jeweilige Situation in Ordnung gebracht werden kann. Sorge für die Verbreitung der Menschenrechte bei „Opfern" und „Tätern" und generell bei Freunden, Schulkameraden und Verwandten. Wenn du Hilfe brauchst oder Fragen hast: Du kannst uns jederzeit kontaktieren.

Für die Älteren unter euch, wenn ihr euch auf einer breiteren Ebene für Menschenrechte einsetzen wollt, hier einige Tipps:

Du kannst zum Beispiel die Umsetzung von Artikel 2 der Menschenrechtserklärung - das Diskriminierungsverbot - dadurch unterstützen, dass du deinem Landtags- oder Bundestagsabgeordneten schreibst und ihn bittest, sich für Gesetzgebung einzusetzen, die der Ungleichbehandlung von Menschen einen Riegel vorschiebt.

Du kannst helfen Artikel 5 zu verwirklichen - das Verbot unmenschlicher Behandlung -, indem du Menschenrechtsorganisationen oder andere Gruppen unterstützt, die auf das Ende von Folter und unmenschlicher Behandlung hinwirken.

Wenn du von Verletzungen von Artikel 9 erfährst, also von der willkürlichen Verhaftung eines Unschuldigen, kannst du Abgeordnete oder zuständige Behörden kontaktieren und sie über deine Sichtweise informieren.

Du kannst Artikel 19 - das Recht auf Meinungsfreiheit - verwenden, indem du anderen mitteilst, was du darüber denkst, wenn Menschen in deiner unmittelbaren Umgebung, in deinem Land oder irgendwo auf der Welt misshandelt werden. Du kannst zum Beispiel in öffentlichen Diskussionsforen sprechen oder deine Meinung in Leserbriefen kundtun.

Artikel 21 - das Recht, an der Regierung des eigenen Landes mitzuwirken - ist für jede demokratische Gesellschaft von großer Bedeutung. Wenn du alt genug bist zu wählen, gib deine Stimme ab. Ermuntere auch andere, wählen zu gehen und an der Gestaltung öffentlicher Belange mitzuwirken. Am wichtigsten aber - da alles andere davon abhängt - ist unsere Verantwortung, unsere Mitmenschen auf die Menschenrechte und ihre Wichtigkeit aufmerksam zu machen und dafür zu sorgen, dass diese Rechte überall verwirklicht werden. Das gilt nicht nur für Jugendliche, sondern natürlich auf für Erwachsene. Bestehe nicht nur auf deinen eigenen Rechten, sondern auch auf den Rechten anderer. Ist es nur ein Traum zu denken, dass wir die Menschenrechte überall verwirklichen können? Nein. Jeder Fortschritt der Menschheit wurde durch die visionäre Kraft und den Mut von Männern und Frauen hervorgebracht, die gemeinsam auf ein lohnenswertes Ziel hinarbeiteten. Menschenrechte sind keine Wahlmöglichkeit. Sie sind ein Muss für unser Überleben.

*Artikel: ein separater Abschnitt oder Absatz in einem rechtlichen Dokument.

Mary Shuttleworth stammt aus Südafrika und unternahm ausgedehnte Reisen durch Afrika, Europa und die Vereinigten Staaten. Nachdem sie selbst immer wieder Menschenrechtsverletzungen beobachtet hatte viele in Gestalt verweigerter oder fehlender Ausbildung entschloss sie sich zu helfen. Sie widmete 30 Jahre ihres Lebens der Arbeit mit Kindern, in deren häuslicher Umgebung ebenso wie in Heimen und in Schulen, und setzt sich aktiv für Lösungen bei Menschenrechtsproblemen ein.

Youth for Human Rights International macht Kinder und Jugendliche auf der ganzen Welt mit den Menschenrechten vertraut und hat zu diesem Zweck auch die Broschüre „Was sind Menschenrechte?" erstellt. Diese wurde bis jetzt in 19 Sprachen veröffentlicht. Da es äußerst wichtig ist, dass Kinder in ihrer eigenen Sprache in den grundlegenden Menschenrechten ausgebildet werden, wird das Heft in weitere Sprachen übersetzt, sobald die nötigen Ressourcen zur Verfügung stehen. YHRI ist bei ihren Projekten und bei ihrer weiteren Expansion auf freiwillige Helfer und Spenden angewiesen. Jede Unterstützung ist willkommen.
Afrika


Publikation


Für mehr Informationen über YHRI:

Youth for Human Rights International
1954 Hillhurst Ave. # 416
Los Angeles. CA 90027, USA
Telefon: 323) 663-5799
Fax: (323) 663-5799
http://www.youthforhumanrights.org
E-Mail: info@youthforhumanrights.org

Youth for Human Rights

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sehen Sie sie an und zeigen Sie sie
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