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EU-Vertrag bedeutet das Ende der Demokratie

Veröffentlicht am 25. April 2008 von infowars in Diktatur, EU, faschismus, New World Order/ Neue Weltordnung, Polizeistaat


Gewaltenteilung
In den letzten Wochen konnte man sehr gut verfolgen, wofür man das Bundesverfassungsgericht braucht, nämlich als Kontrollinstanz über die Regierung, um dafür zu sorgen, dass die Regierung das Grundgesetz einhält.

Eines der wesentlichen Merkmale einer Demokratie ist die Gewaltenteilung, in dem Fall, die Unabhängigkeit der Judikative. Wäre ja nicht besonders Sinnvoll, wenn die Regierung die Richter am Bundesverfassungsgericht ernennen, zumindest nicht aus Sicht der Bürger. Das passiert aber beim Europäischen Gerichtshof, die Regierungen ernennen die Richter. Diese werden auch nur auf 6 Jahre ernannt. Wer danach nochmal ernannt werden will, sollte es sich mit den Regierungen nicht verderben.

In Deutschland ist die Wahl der Richter Sache des Bundestages und des Bundesrates, die Regierung hat damit also direkt nichts zu tun. Außerdem werden die Richter auf 12 Jahre ernannt und können nicht wiedergewählt werden. Damit ist eine gewisse Unabhängigkeit gewährleistet.

In Österreich werden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes von Bundesrat, Nationalrat und Bundesregierung vorgeschlagen. Die Mitglieder sind bis zur Rente ernannt und können nur vom Verfassungsgerichthof selbst abgesetzt werden.

Weiteres Beispiel für die Aufhebung der Gewaltenteilung unter dem Punkt Gesetzgebung.

Parlamentarische Demokratie
Eines der großen Argumente der EU-Vertrag-Befürworter ist, dass die Kompetenzen des Europäischen Parlaments massiv ausgeweitet werden und somit die EU demokratischer wird. Das stimmt sogar. Es wird nur verschwiegen, dass das Parlament bisher gar nichts zu sagen hatte und die Verbesserung nur relativ ist. Nur ist das Europäische Parlament deswegen noch lange kein wirkliches Parlament und die EU noch lange keine Demokratie. Die parlamentarische Demokratie, wie sie in Deutschland verstanden wird, wird durch den EU-Vertrag abgeschafft, das Europäische Parlament ist kein Parlament.

* Egalität der Wahl wird nicht mehr gewährleistet. Die Stimme jedes Bürgers muß, in Deutschland, in gewissen Grenzen, gleiches Gewicht haben. Das trifft auf das Europäische Parlament nicht zu, bis zum tausendfachen unterscheidet sich die Gewichtung der Stimmen.

* Das Europäische Parlament hat kein Initiativrecht, d.h. das Recht einen Gesetzesentwurf einzubringen. Gewaltenteilung ist aber Voraussetzung für eine parlamentarische Demokratie.

* In einer Demokratie soll das Parlament die Regierung kontrollieren. Dazu hat das Europäische Parlament gar nicht die Möglichkeiten.

Fazit: Wenn man sich anschaut, was als die Merkmale einer Demokratie angesehen werden, kann keiner ernsthaft behaupten, was wir mit dem EU-Vertrag bekommen, wäre eine Demokratie.

Brüssel / Lobbyismus
Brüssel ist weit weg, das haben auch Lobbyisten erkannt und sich in Brüssel breit gemacht; unzählige Organisationen kämpfen dort um Einfluß. Da kann man als Bürger nur hoffen, dass man auch ohne Lobbyorganisation nicht vergessen wird.

Fazit eines Artikels von Deutschlandfunk:
“Für die Menschen, die hier in Brüssel sind, gibt es keine Geheimnisse. Aber sie müssen zum eingeweihten Kreis gehören. Und das sind nur wenige. Dazu gehören zum Beispiel auch die Journalisten. Was in Brüssel passiert, ist sehr sichtbar für diejenigen, die hier sind. Aber es gibt eben eine Mauer zwischen Brüssel und der übrigen Welt. Und da haben wir ein echtes Problem.”

Krieg / Aufrüstung
Können wir uns überhaupt noch weigern bei Kriegseinsätzen mitzumachen? Im Irakkrieg hat das noch geklappt, wie sieht das in Zukunft aus?

Jens-Peter Bonde (langjähriger Europaabgeordneter) in einem Interview: “Sie [die Solidaritätsklausel im Vertrag von Lissabon] verwandelt die EU in ein Militärbündnis, wie es Kommissionspräsident Barroso sehr klar gesagt hat. Es ist eine Solidaritätsklausel wie in der NATO oder der Westeuropäischen Union. Wenn ein Land angegriffen wird, haben wir eine gemeinsame Verteidigung. So interpretieren es die meisten. Einige sagen zwar, es sei kein Automatismus wie in der Westeuropäischen Union und richte sich nur gegen den Terror. Aber das kann man sehr weit auslegen. Und das Verständnis von Barroso und seinem Team, und das Verständnis beispielsweise von Duff, dem Sprecher der Liberalen, der ein Buch über den Lissabon-Vertrag geschrieben hat -, ihr gemeinsames Verständnis lautet, daß dies ein wirkliches Verteidigungsbündnis ist, in das wir durch den Lissabon-Vertrag eintreten.”

“Aber darüber hinaus erhält die EU rechtlich die Möglichkeit, Kriege zu erklären und in Kriege einzutreten, ohne die Entscheidung der Vereinten Nationen abzuwarten. Ich halte das für den schwerwiegendsten Teil des Lissabon-Vertrages.”

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik – jedes Land verpflichtet sich zur milliardenschweren Aufrüstung und Teilnahme an den Kriegseinsätzen der NATO und EU. Siehe Art. 27 Abs. 3 und Abs. 7, sowie Art. 28 Abs. 2

Eine entsprechende EU-Streitmacht mit 150 000 Mann ist auch schon in Arbeit.

EU - NATO
EU-NATO-Erklärung zur ESVP vom 16. Dezember 2002: In der wird eine “strategische Partnerschaft zwischen der EU und der NATO für das Krisenmanagement, die auf gemeinsamen Werten, der Unteilbarkeit unserer Sicherheit und der Entschlossenheit, sich den Herausforderungen des neuen Jahrhunderts zu stellen”, vereinbart.

Im Vertrag von Lissabon steht folgendes:

“(7) Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.



Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen,die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist.”

Die EU wird also mit dem Vertrag von Lissabon ganz ausdrücklich, auch ein militärisches Verteidigungsbündnis.

Einstimmigkeitsprinzip fällt
Das Einstimmigkeitsprinzip innerhalb der EU wird weitgehend aufgegeben. Fortan sollen Mehrheitsentscheidungen ausschlaggebend sein. Das heißt, Staaten können in wesentlichen Fragen nicht mehr mit einen Veto ihre Interessen verteidigen. Man denke nur an die Debatte “Altes Europa” gegen “Neues Europa”, als es um die Frage der Kriegsbeteiligung im Irak ging. Man kann sich viele Situationen vorstellen, wo so eine Mehrheitsentscheidung über Krieg und Frieden entscheidet und in dem Fall Druck auf die Bundesregierung oder Wahlen gar keine Rolle mehr spielen, weil die Mehrheiten woanders gemacht werden.

Sprache
Schon jetzt gibt es Streit darüber, dass wichtige Dokumente nicht ins Deutsche übersetzt werden. Laut einem Bericht im Spiegel weigert sich die EU-Kommision sogar. Wie soll da eine Demokratie funktionieren? Es kann doch nicht sein, dass man nur an der Demokratie teilnehmen kann, wenn man Englisch oder Französisch spricht. Es gibt 23 Arbeits- und Amtssprachen innerhalb der EU, wenn schon viele Dokumente nicht ins Deutsche übersetzt werden, kann man sich vorstellen, wie wenig Bürger in kleineren Länder überhaupt verfolgen können, was in Brüssel passiert.

EU-Volksbegehren
Durch den Vertrag von Lissabon soll die EU demokratischer werden. Öfter hört man, dass ein EU-Volksbegehren durch den Vertrag eingeführt werden soll. Hört sich zunächst gut an. Was ist aber wirklich dran?

Hier mal den Gesetzestext:

“Artikel 8b aus dem Vertrag von Lissabon

(4) Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.”

Man darf also, wenn man die Million gesammelt hat, die Kommission auffordern Vorschläge zu machen….
Unverbindlicher und wirkungsloser geht es ja gar nicht mehr.
Total lächerlich.

Gesetzgebung
Bei der Gesetzgebung der Europäischen Union muss man zwischen der Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt und der Richtlinie, die inhaltlich in nationales Recht umgesetzt werden muss, unterscheiden. Man spricht deshalb nicht von Gesetzen.

In einer Demokratie sind Legislative und Exekutive getrennt. Die Regierung kann nicht einfach Gesetze erlassen, sondern das Parlament spielt die entscheidende Rolle. Was sind die Unterschiede zwischen der Gesetzgebung in Deutschland und der EU?

Initiativrecht:

In Deutschland können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen Gesetzesentwurf einbringen. In der EU hat dieses Recht nur die EU-Kommission, die Exekutive also.

Gesetzgebungsverfahren:

In Deutschland spielt der Bundestag die entscheidende Rolle beim Weg vom Gesetzesentwurf zum Gesetz. Mitbeteiligt ist der Bundesrat und am Ende auch der Bundespräsident. Die Regierung ist meist nur am Rande beteiligt.

Entscheidender Akteur bei der EU ist die Europäische Kommission, das Parlament hat nur ein begrenztes Mitspracherecht, beschränkt auf meist unwichtige Themen.

In Brüssel werden also Exekutive und Legislative weitgehend zusammengelegt. George Bush träumt von diesen Möglichkeiten, er versucht dasselbe mit seinen Executive Orders, um den Kongress bei der Gesetzgebung zu umgehen.

EU-Vertrag bedeutet das Ende des Rechtsstaates!

Durch den Vertrag von Lissabon wird aus Europa ein europäischer Bundesstaat, die EU steht dann rechtlich über den Mitgliedsstaaten. José Barroso, Päsident der Europäischen Kommission, vergleicht diese entstehende EU mit einem Imperium. Er betont dabei, dass es einen ganz wesentlichen Unterschied zu den bisherigen Imperien gibt, nämlich, dass diesmal die Mitgliedsländer freiwillig ihre Souveränität aufgeben. Entsprechend gehen viele Befugnisse und entsprechend Macht an Brüssel. Todesstrafe

Wird die Todesstrafe wieder eingeführt? Ein viel diskutiertes Thema. Wir möchten dieser Frage hier auf den Grund gehen.
Worum geht es?

Mit dem Vertrag von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich.

Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2):
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Das Problem liegt im “Kleingedruckten”, in den so genannten Erläuterungen. Da steht:

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,” wenn es erforderlich ist,
“einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.

Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:

“Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr.”

Um diese Textstellen geht es in der ganzen Diskussion.

Aber was bedeutet das?

Die Erläuterungen haben keine Rechtswirkung, allerdings ist das bei einer Interpretationshilfe, die sie sein sollen, auch nicht der entscheidende Punkt. Es gibt die EMRK, die Europäische Menschenrechtskonvention, die 1953 in Kraft getreten ist, in dieser werden die gleichen Ausnahmen bzgl. des Verbotes der Todesstrafe gemacht, wie in den Erklärungen zu Grundrechtecharta. Es wurden deswegen zwei Zusatzprotokolle zur EMRK abgeschlossen, um diese Ausnahmen abzuschaffen und die Todesstrafe endgültig zu verbieten. Warum aber wurden diese Ausnahmen dann in die Grundrechtecharta aufgenommen? Man hat doch extra zwei Zusatzprotokolle abgeschlossen um sie abzuschaffen.

Der Trick liegt darin, dass man aus den Zusatzprotokollen wieder aussteigen kann. Wenn ein Land also die Todesstrafe wieder einführen will und aus diesen Zusatzprotokollen aussteigt, wäre es ein Problem, wenn in der Grundrechtecharta die Todesstrafe ohne wenn und aber verboten wäre und diese Ausnahmen nicht gemacht würden. So aber gibt es dieses Problem nicht und die in der EMRK gemachten Ausnahmen zur Todesstrafe können genutzt werden, da sie auch in der Grundrechtecharta stehen.

Fazit: Es wird sicher nicht morgen oder übermorgen erste Todesurteile geben, allerdings gibt es, wenn von den Regierungen gewollt, die Möglichkeit die Todesstrafe wieder einzuführen. Man hat sich sehr bewusst eine Tür offen gelassen, um die Todesstrafe wieder einführen zu können, nicht heute oder morgen, aber wenn notwendig. Wir möchten hier allerdings betonen, dass wir dies eher für ein Nebenthema halten und andere Themen viel wichtiger sind, da bei diesen nicht ein Tür offen gelassen wurde, sondern sie ganz konkret umgesetzt werden.

Grundgesetz ade?!

Was hat Vorrang, EU-Vertrag oder Grundgesetz?

Was hat nun Vorrang, das deutsche Grundgesetz, Gesetze der einzelnen Länder oder der neue EU-Vertrag? Der Vertrag hat Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten. Lebewohl Grundgesetz.

Hier die entsprechenden Passagen aus den Erklärungen des Anhangs zu den Verträgen von Lissabon:

17. Erklärung zum Vorrang
Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.

Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:

„Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964(1)war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs.

Aus (…) folgt, dass dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen können, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll.

Quelle:
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat…DE.01025602.htm
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat…DE.01023101.htm

Gesetze
84 % der Gesetze kommen, laut Roman Herzog, aus Brüssel. Worauf Herzog zur Frage kam, ob Deutschland denn noch als parlamentarische Demokratie bezeichnet werden kann.

Europäischer Gerichtshof
Jedes Land hat seine Rechtsordnung, die natürlich am Europäischen Gerichtshof keine Beachtung findet. Jedes Land stellt einen Richter, der sicher nicht die Rechtsordnung jedes Landes kennt. Diese Richter werden auch noch von den Regierungen ernannt, was natürlich das Ende der Gewaltenteilung ist und das beim mächtigsten Gericht, das ja gerade die Aufgabe hat, die Menschen vor den Regierungen zu schützen.

Völkerrechtswidrig
Ganz Grundsätzlich widerspricht dieser ganze Vorgang dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, wie es in der UN-Charta festgehalten ist.

Strafrecht
Geteilte Zuständigkeit ist das Zauberwort, wenn es um die Abgrenzung von Zuständigkeiten geht. Vieles ist so unklar formuliert und schwammig, dass niemand mehr genau weiss, wer zuständig ist. Klar ist nur, dass z.B. beim Strafrecht und Strafprozeßrecht die EU ihre Zuständigkeit massiv erweitert. Wer soll definieren, was ein fairer Prozeß ist? Sollen wir diese Zuständigkeit einfach an eine Bürokratie in Brüssel abgeben?
Ein anderer Kritikpunkt: Es werden gerichtliche Entscheidungen gegenseitig anerkannt. Egal, ob es mit unseren Gesetzen übereinstimmt oder nicht, gerichtliche Entscheidungen aus anderen EU-Ländern müssen anerkannt werden.

Europäischer Haftbefehl
Wie groß sind die Chancen sich vernünftig vor einem Gericht zu verteidigen, wenn Sie, z.B. nach Portugal ausgeliefert werden und dort angeklagt werden. Einer der Gründe, warum man Staatsbürger nicht so einfach ausliefert, liegt natürlich darin, dass, wenn man die Sprache nicht spricht und das Land/das Rechtssystem nicht kennt, man wenig Chancen auf eine vernünftige Verteidigung hat. Das Gesetz zum Europäischen Haftbefehl trat im August 2006 in Kraft. Jetzt wird durch die gegenseitige Anerkennung der Rechtsordnungen innerhalb Europas das ganze ziemlich absurd.
Denken Sie nur ans Internet. Wissen Sie, was wo verboten ist ?

Textstellen zur Todesstrafe

http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/04473_de.pdf

Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:

3.
Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:

4.
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”*.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
“*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …”.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/…on-lissabon.pdf

Die Stellung der EU-Grundrechtecharta wird in Artikel 6 des Lissaboner Vertrages festgelegt:

“ARTIKEL 6
(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig. EU-Vertrag bedeutet das Ende des Sozialstaats! Sozialsystem

Es ist ja nicht so, dass wir nicht wissen was auf uns zukommt. Wir hatten in den letzten Jahren ja ausreichend Zeit, uns das brüsseler Europa anzuschauen, bzw. es zu erleiden. Der EU-Vertrag ist ja zum Teil die Festschreibung und Weiterentwicklung, dessen was wir in den letzten Jahren hatten. In einigen Bereichen werden allerdings entscheidende Änderungen durch den Vertrag eingeführt. Beim Thema Sozialstaat sehen wir schon seit einigen Jahren was das brüsseler Europa für uns bedeutet. Die Entwicklung hin zum knallharten Kapitalismus, weg von der Sozialen Marktwirtschaft ist ja schon lange im Gang.

Nach dem Grundgesetz Artikel 20 ist die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat. Durch den EU-Vertrag wird das geändert, dort ist nur noch die Rede von “offener Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb”. Man traute sich wohl nicht, es gleich freie Marktwirtschaft zu nennen. Damit bekommt der Neoliberalismus Verfassungsrang. Eine Wirtschaftstheorie wird im Gesetz verankert.

Neoliberalismus erhält Verfassungsrang
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich dem “Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb”. (Titel VIII Die Wirtschafts- und Währungspolitik Art. 119 (1))*

Verbraucherschutz

Die relative hohen Standards in Deutschland werden faktisch abgeschafft, da durch die Warenverkehrsfreiheit, jedes europäische Produkt europaweit verkauft werden darf, egal ob es die Bestimmungen in Deutschland erfüllt oder nicht. Beispiel Pestizide.

*(Von offizieller Seite gibt es keine öffentlich zugängliche Version des konsolidierten Vertrages, unter www.reformvertrag2007.eu kann man sich den konsolidierten Vertrag runterladen. Dabei handelt es sich um eine private Arbeit eines Jurastudenten.)

Sicherlich gibt es noch weitere Kritikpunkte. Die vorgenannten sind sicherlich die wichtigsten. Auf undemokratische Art und Weise, soll etwas Recht werden, was bei genauer Betrachtung nichts mehr mit Demokratie zu tun hat.

Jeder Bundesbürger und somit jeder Bundestagsabgeordnete ist verpflichtet gem. Art 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

gegen den Reformvertrag zu stimmen.

Die Regierungen, die ein Referendum nicht mehr zuließen, haben Angst. Angst vor ihren eigenen Bürgern.

Für ein friedliches Miteinander der europäischen Völker ist der Reformvertrag unnötig, im Gegenteil, der Europaverbund der souveränen Nationalstaaten, soll ein europäischer Bundesstaat und somit ein Europa der Provinzen mit erheblichem Konfliktpotential werden! Auf Bundestagsabgeordnete kann dann zukünftig verzichtet werden!

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